Ziel der Denkmalerfassung ist, die Kulturdenkmale unseres Landes aufzulisten, um sie zu bewahren.
Das Kulturdenkmal unterliegt den Vorschriften des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Auf die Bestimmungen der §§ 8, 12 und 16 dieses Gesetzes wird besonders hingewiesen. Danach haben Sie das Kulturdenkmal pfleglich zu behandeln und im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen.

Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt
Sachbearbeiterin Denkmalpflege
Raum 143
Unterer Graben 1
DEU-08523 Plauen